Kontrollfahrt / Auffrischung

Du musst Deinen ausländischen Führerausweis umtauschen? Die folgenden Voraussetzungen gelten für eine Umschreibung:

  • Du warst mindestens 12 Monate im Ausland und hast in dieser Zeit den ausländischen Ausweis erworben (Wohnsitz im Ausland)
  • Du hast einen ausländischen Fahrausweis erworben und erst später die schweizerische Niederlassung erhalten.
  • Du bist weniger als 12 Monate in der Schweiz wohnhaft.

Vorgehensweise zum Führerausweisumtausch

Wenn Du einen der oben erwähnten Punkte erfüllst, dann kannst Du die Kontrollfahrt absolvieren. Diese Fahrt ist eine vereinfachte, praktische Prüfung, welche die Eignung als Fahrzeuglenker im Strassenverkehr und das Wissen um die schweizerischen Strassenrechte kontrolliert.

Erfahrungsgemäss empfehlen wir Dir, einige Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung. Ich als Deine Fahrlehrerin kann Dich dazu bestens vorbereiten. Wir können uns in Zueriwest also Zürich Altstetten, Zürich Albisrieden, Triemli oder im Limmattal beim Bahnhof Dietikon, Bahnhof Glanzenberg, Bahnhof Schlieren oder Bahnhof Urdorf treffen.

Wichtig! Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Sollte diese Kontrollfahrt negativ verlaufen, muss die komplette Schweizer Führerprüfung (inkl. aller Kurse, der Theorieprüfung und der praktischen Prüfung) absolviert werden.

Auffrischung

  • Bist Du schon lange nicht mehr mit dem Auto gefahren?
  • Ist es schon lange her, seit Deiner praktischen Prüfung?
  • Fühlst Du Dich nicht mehr so sicher hinter dem Steuer?

Kein Problem, geniere Dich nicht!

Gerne helfe ich Dir wieder auf die Räder. Vielleicht wieder etwas Übung beim Parkieren im Parkhaus oder beim Kreisel fahren?

Eine Auffrischung im belebten Stadtverkehr kann genau so eine Übung sein wie das Fahren auf der Autobahn.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Ein ausländischer Führerschein ist in der Schweiz 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlischt seine Gültigkeit in der Schweiz und muss gegen einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Damit dies gelingt, empfehle ich dir, den Umtausch so früh wie möglich beim Strassenverkehrsamt zu beantragen.

Der Führerausweis wird per sofort entzogen bzw. der ausländische Ausweis hat keine Gültigkeit mehr in der Schweiz. Der Kandidat hat aber die Möglichkeit einen Lernfahrausweis zu beantragen. 

Das ist sehr empfehlenswert, da die Gesetze und Regeln doch in jedem Land unterschiedlich sind. Wieviele Stunden hängt vom Fahrkönnen ab.

Sinnvoll ist es mit dem Auto der Fahrschule die Prüfung anzugehen. Man kann aber auch mit seinem privaten Fahrzeug zur Prüfung. Wichtig ist einfach, dass eine Begleitperson dabei ist. Denn wenn die Prüfung nicht bestanden wird ist der ausländische Führerausweis nicht mehr gültig.